Für das Erstgespräch und die Basisdiagnostik werden die Kosten von den Krankenkassen übernommen. Dies gilt für verheiratete und unverheiratete Paare. Bevor Kosten für Sie entstehen, werden Sie von den Ärztinnen darüber informiert.

Gesetzliche Krankenkasse

Die gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich zu 50% an den Kosten der Behandlung, wenn

  • das Paar verheiratet ist
  • die Frau über 25 Jahre und nicht älter als 40 Jahre ist
  • der Mann über 25 Jahre und nicht älter als 50 Jahre ist.

Es werden in der Regel 50% der Kosten für drei Inseminationen sowie drei IVF- oder ICSI-Behandlungen übernommen. Hierfür wird ein schriftlicher Behandlungsplan von den Ärztinnen erstellt, der von der Krankenkasse genehmigt werden muss.

Kommt es nach Maßnahmen der assistierten Reproduktion zur Geburt eines Kindes, erstattet die gesetzliche Krankenkasse bei erneutem Kinderwunsch wie zuvor 50% der Kosten für drei Behandlungen mit Insemination oder IVF/ ICSI.

Kommt es nach Maßnahmen der assistierten Reproduktion zum Eintritt einer Schwangerschaft, die jedoch zu einer Fehlgeburt führt, werden die Kosten für einen erneuten Behandlungszyklus wie zuvor zu 50% übernommen.

Private Krankenkasse

Die privaten Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Kinderwunschbehandlung in der Regel, wenn

  • die Ursache für die Unfruchtbarkeit bei dem privaten Versicherungsnehmer liegt (sog. `Verursacherprinzip`).
  • ein schriftlicher Antrag mit medizinischer Begründung durch die Ärztinnen gestellt wurde.

Das Paar muß nicht verheiratet sein. Die Anzahl der Behandlungen, die von der privaten Versicherung übernommen werden, ist je nach Krankenkasse unterschiedlich.

Wenn beide Partner unterschiedlich versichert sind und eine Zuordnung der Ursache für die Unfruchtbarkeit nicht eindeutig ist oder mehrere Ursachen vorliegen, werden bei beiden Krankenkassen Anträge auf Kostenbeteiligung gestellt.